Fristen für die summarische Eingangsanmeldung (Eingangs-SumA)
Die Frist für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung 'Eingangs-SumA' bei der Eingangszollstelle (verpflichtend nach Einführung des Import Control System ) richtet sich nach dem Beförderungsweg (Quelle: www.zoll.de):
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Beförderungsart
Seeverkehr - Container |
Frist
24 Stunden vor Verladung im Abgangshafen |
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Seeverkehr - Massen oder Stückgut |
4 Stunden vor Eintreffen im ersten Hafen der EU |
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Seeverkehr – Massen oder Stückgut aus Grönland, Färöer, Ceuta, Melilla, Norwegen, Island oder Häfen an Ostsee, Nordsee, Schwarzes Meer oder Mittelmeer, alle Häfen Marokkos |
2 Stunden vor Eintreffen im ersten Hafen in der EU |
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Seeverkehr – Massen oder Stückgut französische überseeische Departements, Azoren, Madeira oder Kanarische Inseln mit Fahrtdauer unter 24 h |
2 Stunden vor Eintreffen im ersten Hafen in der EU |
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Luftverkehr Kurzstrecke (unter 4 Stunden Flugzeit) |
spätestens beim tatsächlichen Abheben des Flugzeugs |
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Luftverkehr Langstrecke (mehr als 4 Stunden Flugzeit) |
4 Stunden vor der Ankunft auf dem ersten Flughafen |
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Eisenbahnverkehr und Binnenschiffverkehr |
2 Stunden vor Ankunft bei Eingangszollstelle |
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Straßenverkehr |
1 Stunden vor Ankunft bei Eingangszollstelle |
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