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Schlagwort: ESG

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Was müssen Lieferanten beachten?

Ende Februar fand bei SupplyOn ein Supplier Community Event zum Thema Sorgfaltspflichten in der Lieferkette statt, um die Bedeutung und Auswirkung aktueller ESG-Regularien auf Lieferanten zu vermitteln. ESG steht für Environmental Social und Governance. Ziel des Events war es, den Teilnehmenden einen Überblick über bestehende und kommende ESG-Gesetzte und -Richtlinien zu verschaffen. Ein besonderer Fokus lag dabei auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).Um dieses spannende, aber auch sehr komplexe Thema unserer SupplyOn Supplier Community zu vermitteln hatten wir Dr. Martin Rothermel als Fachreferenten eingeladen.  Dr. Martin Rothermel ist Rechtsanwalt bei Taylor Wessing und namhafter Experte, wenn es um ESG-Regularien und insbesondere das deutsche Lieferkettengesetz geht. Damit die Teilnahme an der Veranstaltung für möglichst viele Community-Mitglieder aus unterschiedlichen Zeitzonen möglich war, wurde das Event einmal auf Deutsch und zweimal auf Englisch, am Vormittag und am Nachmittag, durchgeführt.Dr. Martin Rothermel gab einen kompakten und aufschlussreichen Überblick über die wichtigsten ESG-Regularien.Die Europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) trat 2023 in Kraft. Danach müssen Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichtspflichtig sind, über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen im Einklang mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) berichten. Ab 2025 wird der Geltungsbereich der CSRD auf Unternehmen ausgeweitet, auf die mindestens zwei der folgenden Kriterien zutreffen:mehr als 250 Mitarbeitenden,eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euroeinen Nettoumsatz von über 50 Millionen EuroDer Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine Klimaschutzmaßnahme der EU, um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. CBAM stellt sicher, dass für Importe der gleiche CO2-Preis gezahlt wird wie innerhalb der EU nach dem Emissionshandelssystem (ETS). Importeure müssen ihre Lieferketten auf CBAM-Waren überprüfen und Emissionsdaten von ihren Lieferanten erheben. In der jetzigen Übergangsphase gibt es lediglich eine Berichtspflicht, ab dem Jahr 2026 müssen Unternehmen beim Import von CBAM-Waren CBAM-Zertifikate erwerben und einen Preis für produktionsbedingte CO2-Emissionen zahlen.Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Seit 2024 gilt es für deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Das LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette. Es verlangt unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagementsystems und die Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Risikoanalysen.Auch auf EU-Ebene ist mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine eigene Richtlinie für Sorgfaltspflichten in der Liefer- und Wertschöpfungskette in Arbeit. Die darin vorgesehenen Pflichten und auch die Betroffenheit von Unternehmen gehen teilweise noch über das deutsche Gesetz hinaus. Die Richtlinie wurde erst kürzlich vom EU-Rat und dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments verabschiedet. Im April 2024 findet die finale Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments statt. ESG ist nach Kosteneffizienz das zweitwichtigste Thema im Einkauf (Deloitte 2023, CPO-Umfrage) Mit unserer ESG-Suite können große, wie kleine und mittelständische Unternehmen ESG-Vorschriften einhalten und ihre eigene Nachhaltigkeitstransformation voranbringen. SupplyOn als zentrales Bindeglied in der Lieferkette ermöglicht durch die Integration von ESG-Kriterien auf seiner Plattform ein ganzheitliches und zukunftsfähiges Lieferkettenmanagement.Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass immer mehr Regularien auf nationaler wie internationaler Ebene Unternehmen zu nachhaltigen Praktiken und transparenter Berichterstattung verpflichten. Die Anforderungen sind hoch und die Entwicklung der ESG-Regularien ist dynamisch und komplex. Unternehmen stehen vor sehr großen Herausforderungen.ESG ist kein separates Thema, sondern ein integraler Bestandteil der Geschäftspraktiken, insbesondere im EinkaufSupplyOn hat daher ESG zu einem neuen strategischen Geschäftsfeld gemacht. Als Bindeglied zwischen Lieferanten und Kunden möchte SupplyOn durch die Integration von ESG ein ganzheitliches und zukunftsfähiges Lieferkettenmanagement schaffen, von dem alle Akteure profitieren.Sunny Chowdhury, Vice President der neuen ESG-Abteilung bei SupplyOn, und ich als Nachhaltigkeitsexpertin stellten Nachhaltigkeitslösungen von SupplyOn vor, die Lieferanten und Kunden bei der Erfüllung ihrer individuellen ESG-Anforderungen unterstützen.Im Rahmen der neuen SupplyOn ESG-Suite können Unternehmen verschiedenen Softwarelösungen nutzen, um Anforderungen aus dem LkSG, dem CBAM oder der CSRD umzusetzen. Die Lösungen ermöglichen die gesetzeskonforme Umsetzung der ESG-Anforderungen durch maximale Automatisierung der Prozessschritte, nahtlose Kollaboration und Datenaustausch zwischen Lieferanten und Kunden sowie ein integriertes Maßnahmenmanagement. Bestandskunden wie auch Neukunden profitieren gleichermaßen von SupplyOn’s langjähriger Erfahrung im Lieferkettenmanagement und vom bestehenden Unternehmensnetzwerk. Weitere Informationen zu den Angeboten von SupplyOn finden Sie auch auf der neuen SupplyOn ESG Website.Unternehmen sollen Nachhaltigkeit nicht als Bürde wahrnehmen, sondern als Chance und Möglichkeit, Mehrwert zu generierenInsgesamt war die Veranstaltung ein voller Erfolg, der nicht nur die Wichtigkeit des Themas bestätigt, sondern auch die Bereitschaft und das Interesse der Lieferanten zu einer nachhaltigen Transformation beizutragen. Die Zusammenarbeit von SupplyOn und Taylor Wessing zeigt auch die neue Positionierung von SupplyOn im Bereich Nachhaltigkeit nicht nur als Lösungsanbieter, sondern auch als Wissensvermittler zur Schaffung eines ganzheitlichen und nachhaltigen Lieferkettenmanagements.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Was müssen Lieferanten beachten?

In vier Schritten die wesentlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes in den Griff bekommen

Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – im allgemeinen Sprachgebrauch kurz Lieferkettengesetz genannt oder LkSG abgekürzt – in Kraft. Oliver, du beschäftigst dich seit geraumer Zeit mit diesem Thema. Wie ist dein Eindruck? Sind die Unternehmen, die davon betroffen sind, gut darauf vorbereitet?Zunächst betrifft das Gesetz ausschließlich große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Mein Eindruck ist, dass viele dieser Unternehmen sich mit dem Thema zwar beschäftigen, aber noch nicht alle Vorkehrungen getroffen haben, um die geforderte Sorgfaltspflicht erfüllen zu können.Schon ein Jahr später, zum 1. Januar 2024, sind auch kleinere Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern davon betroffen. Auch wenn dieser Stichtag noch weit weg erscheint: Hier besteht spätestens ab Mitte 2023 dringender Handlungsbedarf.Was ist konkret zu tun?Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Sorgfalt hinsichtlich der Wahrung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt – und zwar insbesondere im Blick auf ihre Lieferketten. Dazu zählen beispielsweise der Schutz von Kindern, gerechte Arbeitsbedingungen, Umweltschutzmaßnahmen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer sicherzustellen – um die wichtigsten Aspekte zu nennen.Das bedeutet, dass Unternehmen zunächst ihre Lieferkette sehr genau unter die Lupe nehmen und für maximale Transparenz sorgen müssen: Wie, wo und unter welchen Bedingungen produzieren meine Lieferanten? An welchen Produktionsstandorten meiner Lieferanten besteht ein Risiko, dass Menschenrechte missachtet werden? Und so weiter. Dann muss mit kritischen Lieferanten daran gearbeitet werden, ihr Risikopotenzial zu minimieren. Transparenz in der Lieferkette schaffenDas hört sich nach einem hohen Aufwand an, der Unternehmen sicher vor große Herausforderungen stellt.Das stimmt – doch die gute Nachricht ist: Es gibt etablierte Tools, mit denen sich diese Prozesse digitalisieren und automatisieren lassen. Wenn wir die Lösungen von SupplyOn nehmen, so zielen alle im Wesentlichen darauf ab, maximale Transparenz in der Lieferkette zu schaffen. Das beginnt mit den Stammdaten, die sich über SupplyOn einfach pflegen und aktualisieren lassen und der ganzen Organisation zentral zur Verfügung stehen. Es geht weiter über Maßnahmenpläne, die online erstellt und abgearbeitet werden können, bis hin zu einem umfangreichen Risikomanagement, das unter Einbeziehung externer und interner Datenquellen über SupplyOn realisiert werden kann.Tools sind das eine – aber wie bindet ein Unternehmen seine Lieferanten in diesen Prozess ein, ohne einen extrem großen Aufwand zu betreiben?SupplyOn bietet hier den Vorteil eines enorm großen aktiven Lieferanten-Netzwerks, bestehend aus weltweit über 140.000 Unternehmen. Zahlreiche Daten stehen hier bereits in höchster Qualität zur Verfügung. Lieferanten müssen ihre Daten nur an einer Stelle aktualisieren. Davon profitieren am Ende alle Beteiligten.Vier Schritte sollst Du gehen...Was wäre ein pragmatischer Ansatz, also was würdest du einem Unternehmen konkret empfehlen – und wie kann SupplyOn dabei unterstützen?Ich empfehle, sich dem Thema in verdaubaren „Häppchen“ schrittweise zu nähern, und zwar wie folgt:Schritt 1Transparenz in der bestehenden Lieferantenbasis schaffen: Das SupplyOn Business Directory in Kombination mit dem Flexible Survey bietet die Möglichkeit, eine Abfrage bei den Lieferanten zu machen. Entsprechende Fragebögen sind bereits im System hinterlegt und können einfach genutzt werden. Die Ergebnisse fließen automatisch in das Business Directory. Damit ist der Grundstein gelegt, auf dem aufgebaut werden kann.Schritt 2Ergänzung der Verträge um die LkSG-relevanten Aspekte: Das SupplyOn Contract Management bietet Vertragstemplates, die diese Aspekte beinhalten und unterstützt den Update-Prozess bei Neu- und Bestandsverträgen.Schritt 3Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, um Lieferanten auf dem Weg zur LkSG-Konformität optimal zu unterstützen: Über SupplyOn Action Management lassen sich Maßnahmen zur Abhilfe und Prävention in Abstimmung mit dem Lieferanten erstellen und danach strukturiert und transparent für beide Seiten abarbeiten. So ist sichergestellt, dass vereinbarte Maßnahmen in der Organisation auch tatsächlich verankert und neue Prozesse gelebt werden.Schritt 4 Ausbau des Risikomanagements und der bestehenden Berichtsprozesse um LkSG-Aspekte: SupplyOn bietet die Möglichkeit, ein bereits etabliertes internes Risikomanagement mit externen Daten so anzureichern, dass damit ein noch präziseres Bild des tatsächlichen Risikos entsteht. In Zeiten großer Unsicherheiten ist dieser Schritt unerlässlich und sollte für alle Unternehmen das angestrebte Ziel sein.Und noch ein letzter Tipp?Nicht länger zögern, sondern einfach anfangen und sich Schritt für Schritt vorarbeiten.
In vier Schritten die wesentlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes in den Griff bekommen