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Ein bisschen Spaß muss sein: Es ist ja bekanntlich wichtig, sich neben der Arbeit auch mal mit seinen Kollegen privat auszutauschen, um ein gutes Miteinander im Büro zu fördern. Und was wäre dazu geeigneter als die Mittagspause? Leider klappt es nicht immer und die Pause verwandelt sich manchmal in ein Meeting, bei dem noch schnell alles Wichtige besprochen wird: das Ganze dann häufig in der Kantine oder am Mittagstisch – nur ohne Laptop.

Das kann jedoch beim Weißwurstclub nicht passieren. Denn die Satzung (ja, es gibt eine Satzung!) verbietet jegliche Gespräche über die Arbeit während der offiziellen Weißwurstclub-Treffen.

Im Sommer 2014 wurde der Club vom SupplyOn-Mitarbeiter Jörg Sieber gegründet. Alle SupplyOn-Mitarbeiter waren eingeladen und die Mitgliederzahl wuchs schnell. Man trifft sich (in etwas unregelmäßigen Abständen) freitags um Punkt 12 Uhr. Und ja, wir wissen es: eigentlich isst man in Bayern keine Weißwurst nach 12 Uhr. Aber bei SupplyOn ist in der Regel nur die Zeit zwischen 12-13 Uhr „Meeting-frei“.

Jeder kann sich vorab so viele Weißwürste, Brezn und Weißbier (selbstverständlich alkoholfrei) bestellen, wie er will, und dann wird gemeinsam geschmaust. Der echte Weißwurst-Senf ist übrigens kostenfrei, denn er wird vom Arbeitgeber gestiftet.

Das Entscheidende neben dem leckeren Essen sind aber die Regeln unserer Satzung 😉 .

Hier ein kleiner Auszug zum Schmunzeln:

§1 Teilnahme und Mitgliedschaft

§1.1 
Am SupplyOn Weißwurstclub kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat oder bei SupplyOn angestellt ist.

§1.4
Die Aufnahme von Mitgliedern kann durch Mehrheitsentscheid aller Anwesenden Mitglieder nach ausreichender Begründung „abgelehnt“ werden. Der Anwärter kann sich über dieses Urteil durch die Leistung von Ausgleichzahlungen in flüssiger Form, auch Bier genannt, hinwegsetzen und dadurch beim Präsidenten ein Sonderaufnahmeverfahren einleiten. Im Zweifel entscheidet der Präsident über den finalen Status des Anwärters.

§2 Ablauf

§2.3
Sämtliche durch die Bestellung anfallenden Kosten sind vor Antritt zum Essen, sozusagen als Vorauskasse, zu begleichen. Dazu trägt man sich in das jeweils ausgedruckte Bestellformular handschriftlich in der Spalte „bezahlt“ ein und hinterlegt das entsprechende Entgelt in der Vereinskasse. Verstöße werden zunächst mit Verwarnungen und im Wiederholungsfall mit Strafzahlungen in flüssiger Form vom Präsidenten geahndet. Der WWC gewährt keine Kredite, ganz nach dem Motto „Hast nix, dann isst auch nix!“

§2.4
Bei Nichtantreten zum Essen und ohne Besorgung eines Ersatzessers für die Bestellung müssen die entstandenen Kosten vollumfänglich vom Besteller ersetzt werden, auch wenn die übrig gebliebenen Weißwürste und Brezen von anderen Mitgliedern „notgedrungen“ vertilgt wurden um Sie vor der Entsorgung zu bewahren.

§3 Allgemeines

§3.1
Während des Essens ist es grundsätzlich untersagt, über „die Arbeit“ zu sprechen. Verstöße werden bei Aufdeckung zunächst mit einer mündlichen Verwarnung durch den Präsidenten geahndet. Im Wiederholungsfall ist eine  Ausgleichszahlung an die Mitglieder in flüssiger Form fällig (mind. 1 Kasten Bier).

§3.2
Der Präsident ist auf Lebenszeit gewählt und kann nur durch einstimmigen schriftlichen Beschluss „aller“ Mitglieder abgesetzt werden. Die Abfindung legt in diesem außerordentlichen Extremfall der scheidende Präsident selbst fest. Diese ist von den Mitgliedern zu entrichten, als Entschädigung für die treue ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Treffen des Weißwurstclubs sind immer eine gelungene Sache und eine schöne Einrichtung, um vor allem auch mit Kollegen anderer Abteilungen ins Gespräch zu kommen und damit wir uns besser kennen lernen.

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