Teilnahmebedingungen für SupplyOn-Schulungen
Teilnahmebedingungen für SupplyOn-Schulungen (TS 3.1)
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) „Vertragspartner“ i.S.d. Bestimmungen ist das Unternehmen, das bei der SupplyOn AG (nachstehend „SupplyOn“) als Kunde registriert ist und das die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Schulung vornimmt.
(2) „Teilnehmer“ ist die natürliche Person, die zur Teilnahme an einem Schulungstermin angemeldet ist.
§ 2 Anmeldung oder Bestellung
(1) Die Anmeldungen zu den Schulungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Jede Anmeldung kann grundsätzlich über Internet, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Für alle Schulungen, die auf SupplyOn.com angeboten werden, empfiehlt SupplyOn, die Anmeldung über das Web-Anmelde- oder Bestellformular durchzuführen. Um die Qualität der Schulungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 10 Teilnehmer begrenzt.
(2) Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen für Schulungen von SupplyOn anerkannt. Die Daten der Teilnehmer werden für Zwecke der Vertragsdurchführung elektronisch gespeichert.
§ 3 Bestätigung
Jede Anmeldung wird durch die Bestätigung von SupplyOn per E-Mail rechtsverbindlich. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von wenigen Stunden nach der Anmeldung oder Bestellung.
§ 4 Stornierungen
(1) Bei Stornierungen bis 8 Tage vor Schulungsbeginn bestehen aus der Anmeldung keine weiteren Verpflichtungen; es werden insbesondere keine Gebühren erhoben. Bei einer späteren Stornierung bis zu einem Tag vor Schulungsbeginn werden 50% der Schulungsgebühren erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird die gesamte Schulungsgebühr fällig. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer einen späteren Termin der gleichen Schulung wahrnimmt. Als Schulungsgebühr im Sinne dieser Regelung gilt der jeweils aktuell im Internet auf SupplyOn.com im Bereich Schulungen ausgewiesene Betrag.
(2) Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, für einen verhinderten Teilnehmer schriftlich einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Hierfür fallen keine gesonderten Kosten an.
(3) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§ 5 Schulungszeiten
Verbindlich sind die in der Teilnahmebestätigung angegebenen Zeiten.
§ 6 Schulungsgebühren
Die Schulungsgebühr zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist 7 Tage vor Beginn der Schulung fällig. Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. weniger als sieben Tage vor Schulungsbeginn, ist die Schulungsgebühr sofort fällig. Erfolgt keine Zahlung bis spätestens zum Schulungsbeginn, behält sich SupplyOn vor, den Teilnehmer nicht zur Schulung zuzulassen. Weitergehende Ansprüche von SupplyOn bleiben unberührt.
§ 7 Rücktrittsvorbehalt
(1) SupplyOn ist berechtigt, jede Schulung bis spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern nicht erreicht wird. Sollten sich sonstige für die Schulungsdurchführung wesentliche Bedingungen durch höhere Gewalt (insb. Krankheit oder Unfall des vorgesehenen Trainers/Dozenten) oder infolge anderer von SupplyOn nicht zu vertretender Umstände innerhalb von 5 Werktagen vor Schulungsbeginn ändern, ist SupplyOn berechtigt, den Termin abzusagen, es sei denn, SupplyOn ist es mit angemessenem Aufwand möglich, – soweit es um einen Ausfall des Trainers/Dozenten geht –, einen Ersatztrainer/-dozenten zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Durchführung der Schulung zu dem vorgesehen Termin.
(2) SupplyOn schlägt dem Vertragspartner einen Ersatztermin vor. Ist SupplyOn nicht in der Lage, einen geeigneten Ersatztermin anzubieten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Schulungsgebühren werden erstattet.
§ 8 Individuelle Schulungen
SupplyOn bietet auf Wunsch auch individuelle Schulungen online oder im Hause des Vertragspartners an. Bei den Schulungen im Hause des Vertragspartners berechnet SupplyOn neben der Gebühr für einen Trainertag die zusätzlich anfallenden Reise- und Hotelkosten sowie die Spesen des Trainers. Diese Arten der Schulung bedürfen der einzelvertraglichen Regelung. Voraussetzung für Schulungen im Hause des Vertragspartners sind, dass ein geeigneter Raum mit entsprechender Ausstattung vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt wird.
§ 9 Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SupplyOn-Services.
§ 10 Rechte an Schulungsunterlagen
SupplyOn behält sich alle Rechte an den Schulungsunterlagen vor. Sie dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von SupplyOn in irgendeiner Form weder vollständig noch auszugsweise, auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung des Vertragspartners, reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte weitergegeben werden.
§ 11 Sonstiges
Die Teilnahmebedingungen für Schulungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in Ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Verträge über Schulungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen über Schulungen ist München, Landgericht München I.